Was ist eine PUK?
Der Grosse Rat des Kantons Graubündens beaufsichtigt unter anderem die kantonale Verwaltung. Gemäss Art. 20 des Grossratsgesetzes (GRG; BR 170.100) des Kantons Graubündens kann der Grosse Rat nach Anhören der Regierung beziehungsweise der obersten Gerichtsbehörden eine parlamentarische Untersuchungskommission einsetzen, wenn Vorkommnisse von grosser Tragweite in der Staats- oder Justizverwaltung der besonderen Klärung bedürfen.
Eine parlamentarische Untersuchungskommission (abgekürzt «PUK») ist das stärkste Aufsichtsinstrument des Parlaments und ist mit weitreichenden Informationsrechten ausgestattet. So kann eine PUK u.a. Personen aus der Verwaltung als Zeugen einvernehmen und die Herausgabe sämtlicher Amtsakten verlangen. Ihr gegenüber können sich Behörden nicht auf das Amtsgeheimnis berufen. Durch die direkte Einsetzung durch den Grossen Rat hat die PUK zudem für die Untersuchung eines bestimmten Gegenstandes eine hohe politische Legitimation.
Der Grosse Rat hat am 13. Juni 2018 einstimmig entschieden, die PUK Baukartell einzusetzen. Es ist die erste PUK in der Geschichte des Kantons Graubünden.